Immobilien vererben oder verschenken
Immer mehr Personen befassen sich mit dem Thema Vermögensnachfolge. Oft stellt sich dann die Frage, ob Immobilien und andere Wertgegenstände erst beim Tod des jeweiligen Eigentümers durch Erbschaft oder bereits lebzeitig übertragen werden sollten. Viele wollen zudem mit "warmer Hand" übergeben. Der Dozent erläutert, welche Vor- und Nachteile bei einer lebzeitigen Übergabe von Immobilienvermögen bestehen und welches Steuersparpotential in solchen Gestaltungen stecken kann. Dabei geht der Dozent auch auf Themen wie Nießbrauch, Leibrente und Rückforderungsklauseln ein.
| Kursnummer | U10304 |
| Beginn | Mi., 03.12.2025, 19:00 - 21:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Maximilian Maar
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| Entgelt | 10,00 € |
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Kursort
vhs - Raum A 2
Burgstr. 21
82467 Garmisch-Partenkirchen
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