Rechtliche Grundlage ist die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Stand 22.02.2021
Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenz bleiben weiterhin bis 7. März untersagt.
Gemäß der Ausnahmen für die berufliche Bildung sowie die Integrationskurse haben wir derzeit einen Berufssprachkurs (gemäß 45a Aufenthaltsgesetz) in Präsenz wiederaufgenommen.
Die Wiederaufnahme von unterbrochenen Integrationskursen in Präsenz ist ab 1. März geplant.
Zurück