Volkshochschulen in Bayern

Leitbild - juristische Grundlagen - vhs als Standortfaktor für Bildung und Kultur - - vhs als regionaler Wirtschaftsfaktor

Die Volkshochschulen stehen in der Tradition von Aufklärung und Toleranz. Sie sind die kommunalen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die überparteilich und überkonfessionell als Ort der Bildung und Begegnung für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger aller sozialen Schichten agieren wollen.
Sie stehen für:

    * ein tiefes und breites Bildungsangebot
    * dem öffentlichen Bildungsauftrag verpflichtet
    * zu sozialverträglichen Konditionen
    * für breite Bevölkerungsgruppen
    * mit hohem Qualitätsanspruch
    * bei optimalem Kundenservice

Dieser Auftrag gilt für unsere Volkshochschule wie für alle anderen VHSn in Bayern.

Juristische Grundlagen

Die Erwachsenenbildung genießt in Bayern Verfassungsrang: sie ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert und durch das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung staatlich verbürgt.

Die Bayerische Verfassung:Art. 83 (1)
>>In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen insbesondere die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe;... Volks- und Berufsschulwesen und Erwachsenenbildung,...

Art. 139
>>Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern.

Art. 57 (1)
>>Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen... Die Verpflichtung, diese Aufgabe zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern:

Art. 2 (Staatliche Förderung)
>>Der Staat fördert die Erwachsenenbildung unbeschadet der Aufgabe der Gemeinden (Art. 83 Abs.1 der Verfassung) durch finanzielle und sonstige Leistungen mit dem Ziel, daß im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen


Die vhs als Standortfaktor für Bildung und Kultur

    * Der Standortfaktor Volkshochschule erhöht die Attraktivität der Kommune.
    * Wissen und Lernen werden zum strategischen Wettbewerbsvorteil.
    * Weiche Standortfaktoren sind ein Kriterium für die betriebliche Standortwahl.
    * Kultur- und Bildungsangebot gewinnen als Kriterium für die Wohnortwahl für qualifizierte ArbeitnehmerInnen zunehmend an Bedeutung.
    * Die vhs als Katalysator für lokale Wirtschaftsentwicklung initiiert und unterstützt Entwicklungsprozesse.
    * Die vhs unterstützt die Strukur- und Arbeitsmarktpolitik der Kommune als Träger von drittmittelfinanzierten Maßnahmen und Projekten (z.B. Integrationsmaßnahmen).

Die vhs als regionaler Wirtschaftsfaktor

    * Kommunale Anteile an Steuern (Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer) fließen an die Kommune zurück.
    * Die Kaufkraft der haupt- oder nebenberuflich Beschäftigten der vhs kommt Handel und Gewerbe der Region zugute (regionsinterne Nachfragebindung).
    * Die durch die Volkshochschule ausgelöste Wirtschaftstätigkeit führt zu weiteren Steuereinnahmen und sichert Arbeitsplätze.

 
 
 
     
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    Sie erreichen uns in der vhs-Geschäftsstelle in der Burgstr. 21:

    Mo, Mi und Do

    08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag
    10:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag
     
    08:00 - 12:00 Uhr

    Wenn Sie uns während dieser Zeit nicht sofort erreichen, sind alle MitarbeiterInnen in Kundengesprächen am Telefon. Sie können uns dann aber gerne eine Nachricht auf Band hinterlassen.
    Wir rufen Sie umgehend zurück.
    Volkshochschule
    Garmisch-Partenkirchen

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